Firmengründung & Auswandern

Firmengründung in Bulgarien - Auswandern nach Bulgarien

Eine Firmengründung in Bulgarien ist der Grundstein für ein äußerst attraktives Steuerregime: Das Land besticht durch einen sehr niedrigen Steuersatz in Höhe von 10% für Körperschaften und Privatpersonen. Gewinnentnahmen werden mit nur 5% besteuert, sodass Bulgarien zweifelsfrei eines der unternehmerfreundlichsten Länder in Europa ist.

Die Energiepreise, das Lohnniveau und die  Lebenshaltungskosten in Bulgarien zählen mitunter zu den niedrigsten in der gesamten EU. Nahezu paradiesische Voraussetzungen für jedes Unternehmen, gerade in der heutigen Zeit.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines zu Bulgarien

Bulgarien grenzt im Norden an Rumänien, im Westen an Serbien, im Süden an Griechenland und die Türkei und im Osten an das schwarze Meer. Die größeren Städte sind Sofia, Plovdiv, Varna, Burgas und Ruse.
 

Eckdaten zu Bulgarien

  • Seit 1.1.2007 Mitglied der Europäischen Union
  • Seit 29.03.2004 Mitglied der NATO
  • Ab 1.3.2024 Mitglied des Schengen-Raums (Luft- und Seeweg)
  • Amtssprache: Bulgarisch
  • Hauptstadt: Sofia
  • Staats- und Regierungsform: Parlamentarische Republik
  • Einwohnerzahl: 6,9 Millionen
  • Bruttoinlandsprodukt: 90 Milliarden (USD)
  • Internet TLD: .bg
  • Landeswährung: Bulgarischer Lev (BGN)
  • Landesvorwahl: +359

Eckdaten zum Steuersystem in Bulgarien

  • Persönlicher Einkommensteuersatz: 10%
  • Sozialabgaben: 32,7 – 33,4% 
  • Körperschaftsteuersatz: 10% (regulär)
  • Quellensteuer: 5% (Dividenden)
  • Umsatzsteuersatz: 20% (regulär), 9% (ermäßigt)

Wichtige Entwicklungen in Bulgarien

Erhöhung der Schwelle zur Umsatzsteuerpflicht

Erhöhung des Mindestlohns auf 933 BGN (ca. 477 EUR)

Beitritt zum Schengen-Raum

Firmengründung in Bulgarien

Eine Firma in Bulgarien zu gründen ist für viele Unternehmer, gerade aus Handel und Produktion, eine logische Konsequenz der Globalisierung und des zunehmenden Wettbewerbs. Immer häufiger wandern auch energieintensive Unternehmen nach Bulgarien ab und verlagern ganze Standort in den Balkanstaat. Die Vorteile einer Firmengründung in Bulgarien sind vielschichtig. Neben niedrigen Lohnniveaus, Energiekosten können auch die Steuern ein entscheidender Beweggrund dafür sein, ein Unternehmen in Bulgarien zu gründen.

Zielgruppe

Für wen eignet sich eine Firmengründung in Bulgarien? Aufgrund seiner Unternehmerfreundlichkeit gibt es sehr wenige Einschränkungen des Personenkreises, der für eine Firmengründung in Bulgarien in Frage kommt. Natürlich kommt es auf Ihr Geschäftsmodell an und welche Ziele Sie sonst noch verfolgen. Üblicherweise beauftragen uns Mandanten aus den folgenden Branchen und Personengruppen:

  • Marketing / Sales / Medien
  • Coaching / Speaker / Schriftsteller
  • IT / Programmierung
  • HR / Recruiting
  • Remote Worker
  • Handel
  • Produktion
  • Dienstleistungen
  • Logistik
  • Provisionsgeschäfte
 
Nicht nur Unternehmen in der Rechtsform der OOD bzw. EOOD sind steuerlich hochattraktiv, auch Selbständige lockt Bulgarien mit niedrigen Steuersätzen, so können Freelancer beispielsweise pauschale 25% des zu versteuernden Gewinns als Kosten absetzen, effektiv unterliegen somit nut 75% des Gewinns den Sozialversicherungsbeiträgen und im nächsten Schritt der Steuer.

Vorteile

  • Niedriges Lohnniveau
  • Niedriges Lohnniveau
  • Günstige Quadratmeterpreise
  • Niedrige Besteuerung von Körperschaften
  • Niedrige Besteuerung von Freelancern
  • Günstige geografische Lage
  • Gute Logistik
  • Mitglied der Europäischen Union
  • Mitglied im Schengen-Raum
  • Mitglied in der NATO

Rechtsformen in Bulgarien

Welche Rechtsformen existieren in Bulgarien? Die gängigste Rechtsform für Kapitalgesellschaften ist zweifelsfrei die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOD/EOOD), aber auch Einzelunternehmen (ET) ist häufig anzutreffen.

Deutsche Bezeichnung Bulgarische Bezeichnung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Дружество с ограничена отговорност (ООД)
Aktiengesellschaft (AG) Акционерно дружество (АД)
Offene Handelsgesellschaft (OHG) Събирателно дружество (СД)
Kommanditgesellschaft (KG) Командитно дружество (КД)
Einzelunternehmen Едноличен търговец (ЕТ)

Da die bulgarische OOD/EOOD die häufigste Rechtsform unter den Kapitalgesellschaften ist, konzentriert sich der nachstehende Text im Folgenden vornehmlich auf die OOD/EOOD.

Steuern und Abgaben für juristische Personen in Bulgarien

Geltungsbereich Steuerart Steuersatz / Abgabenbelastung Besteuerungsgrundlage
Alle Kapitalgesellschaften (OOD/EOOD/AD) Körperschaftsteuer 10% Gewinn
Alle Kapitalgesellschaften (OOD/EOOD/AD) Quellensteuer / Dividendensteuer 5% Gewinnausschüttung
Hinweis: Ab 1.1.2025 besteht für Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz in Höhe von 85.000 EUR Jahresumsatz keine Pflicht die Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen.

Wesentliche Merkmale der bulgarischen OOD bzw. EOOD

  • Rechtsform: Juristische Person, die mit Eintragung im Handelsregister eigene Rechtspersönlichkeit erlangt
  • Anzahl der Gesellschafter: Min. ein Gesellschafter, ein Maximum existiert nicht
  • Stammkapital: 2 BGN
  • Haftung: Beschränkte Haftung der Gesellschafter in Höhe der Einlagen, die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen
  • Geschäftsführung: Mindestens eine natürlich Person
  • Buchführung: Es besteht Buchführungspflicht
  • Organe: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Aufsichtsrat (optional)

Steuervergleich zwischen Deutschland und Bulgarien

In den folgenden Rechenbeispielen sollen sämtliche Gewinne durch eine natürliche Person mit entsprechendem Steuerwohnsitz im jeweiligen Land entnommen und ins Privatvermögen überführt werden:

100.000 EUR Gewinn
Deutschland Bulgarien
15.000 EUR (15% Körperschaftsteuer) 10.000 EUR (10% Körperschaftsteuer)
15.000 EUR EUR (ca. 15% Gewerbesteuer) -
17.500 EUR (25% Kapitalertragsteuer) 4.500 EUR (5% Dividendensteuer)
963 EUR (5,5% Solidaritätsbeitrag) -
48.463 EUR (48,46% Gesamtsteuerbelastung) 14.500 EUR (14,5% Gesamtsteuerbelastung)
- 33.963 EUR Steuern pro Jahr
200.000 EUR Gewinn
Deutschland Bulgarien
30.000 EUR (15% Körperschaftsteuer) 20.000 EUR (10% Körperschaftsteuer)
30.000 EUR EUR (ca. 15% Gewerbesteuer) -
35.000 EUR (25% Kapitalertragsteuer) 9.000 EUR (5% Dividendensteuer)
1.926 EUR (5,5% Solidaritätsbeitrag) -
96.926 EUR (48,46% Gesamtsteuerbelastung) 35.000 EUR (14,5% Gesamtsteuerbelastung)
- 67.926 EUR Steuern pro Jahr
300.000 EUR Gewinn
Deutschland Bulgarien
45.000 EUR (15% Körperschaftsteuer) 30.000 EUR (10% Körperschaftsteuer)
45.000 EUR EUR (ca. 15% Gewerbesteuer) -
52.500 EUR (25% Kapitalertragsteuer) 13.500 EUR (5% Dividendensteuer)
2.889 EUR (5,5% Solidaritätsbeitrag) -
145.389 EUR (48,46% Gesamtsteuerbelastung) 43.500 EUR (14,5% Gesamtsteuerbelastung)
- 101.889 EUR Steuern pro Jahr

Wie Sie sehen, lässt sich die Steuer in Bulgarien sehr leicht berechnen und der Umstand, dass nicht gleich die Hälfte des Gewinns an den Staat verschwindet, motiviert ungemein. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache.

Lohn- und Gehaltsrechnung in Bulgarien

Vereinfachtes Kalkulationsschema zur Abgabenbelastung von Löhnen und Gehältern
Betrag Bezeichnung
1.200,00 EUR Brutto-Gehalt
- 165,36 EUR Sozialversicherung Arbeitnahmer (13,78%)
= 1034,64 EUR Zu versteuerndes Einkommen
103,46 EUR Persönliche Einkommensteuer (10%)
= 268,82 EUR Gesamtabgaben Arbeitnehmer
= 931,18 EUR Netto-Gehalt
227,04 EUR Sozialabgaben Arbeitgeber (18,92%)
= 1.427,04 Arbeitgeber Lohnkosten (gesamt)
= 495,86 EUR Totale Abgabenlast Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Geschäftsfähigkeit

Ablauf

  1. Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen
  2. Auftragserteilung und Bezahlung über unsere Website
  3. Übersendung von Identitätsnachweis und Wohnsitznachweis
  4. Übersendung der von uns vorbereiteten und durch Sie unterschriebenen Vollmachten
  5. Firmengründung durch Vertretung per Vollmacht (Reservierung des Firmennamens, Erstellung des Gesellschaftsvertrags, Notartermin, Eintragung ins Handelsregister)
  6. Beantragung von Steuernummern
  7. Registrierung als Arbeitgeber zur Sozialversicherung
  8. Erstellung eines Geschäftsführervertrags
  9. Einreichung zum Register für wirtschaftlich berechtigte Personen
  10. Kontoeröffnung bei einer bulgarischen Bank (erfordert persönliche Anwesenheit)

Kosten und Auftragserteilung: Firmengründung in Bulgarien

Damit Sie Zeit, Geld und Nerven bei juristischen, bürokratischen und sprachlichen Stolpersteinen sparen.
Firmengründung in Bulgarien
  • Reservierung des Firmennamens
  • Registered-Address (12 Monate)
  • Registered-Agent (12 Monate)
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags
  • Erstellung sämtlicher Vollmachten
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Erstellung eines gültigen Geschäftsführervertrags
  • Anmeldung zur Sozialversicherung als Arbeitgeber
  • Eintragung ins Register für wirtschaftliche berechtigte Personen
  • Wertvolle Informationen rund um die OOD/EOOD und das Thema Steuern
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Zuverlässige Betreuung durch zugelassenen Steuerberater in Bulgarien

Sobald Ihre OOD/EOOD ins Handelsregister eingetragen wurde, entfaltet sie Rechte und Pflichten, auch gegenüber den Fiskalbehörden. Damit Sie keine Frist verpassen und alles seine Ordnung hat, werden Sie durch einen erfahrenen und in Bulgarien zugelassenen Steuerberater betreut. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Damit Sie eine ungefähre Vorstellung davon erhalten, was genau zu tun ist und welche Kosten Sie erwarten können, dient die nachstehende Tabelle der Veranschaulichung und soll kein konkretes Angebot, sondern ein durchschnittliches Mandat widerspiegeln:

Dienstleistung Fälligkeit Abrechnung Kosten
Finanzbuchhaltung Monatlich Im Nachhinein 150 EUR
VAT / VIES Meldungen Monatlich Im Nachhinein 150 EUR
Lohnbuchhaltung pro Mitarbeiter Monatlich Im Nachhinein 30 EUR
Wirtschaftlich Berechtigte Personen Register Jährlich Im Nachhinein 100 EUR
Erstellung der Handelsbilanz Jährlich Im Nachhinein 1.200 EUR
Körperschaftsteuererklärung Jährlich Im Nachhinein 150 EUR
Häufigkeit Betrag
Monatlich 270 EUR
Jährlich 1.450 EUR
Jährliche Gesamtkosten 4.690 EUR

Auswandern nach Bulgarien

Wenn Sie nach Bulgarien auswandern möchten, dann gilt es einiges zu beachten: Schließlich wollen Sie keine Zeit, Geld oder Nerven mit Experimenten verlieren und möglichst schnell an Ihr Ziel gelangen: Einen neuen Lebensabschnitt beginnen und in Ruhe Ihren Geschäften nachgehen.

Zielgruppe

Wer wandert nach Bulgarien aus? In der Regel sind unsere Mandanten Menschen, die unterschiedliche Beweggründe für ihre Auswanderung nach Bulgarien anführen:

  • Charme Osteuropas
  • Geografische Lage
  • Neuanfang im Ausland
  • Romantische Beweggründe
  • Frust im Heimatland
  • Niedrige Lebenshaltungskosten
  • Äußerst niedrige Steuern
 

Und wer sind diese Menschen? Das lässt sich pauschal nicht sagen, da jeder Mensch und jede Lebenssituation individuell ist.
Man kann aber durchaus zusammenfassend sagen, dass sie das ein oder andere Merkmal gemeinsam haben:

  • Abenteuerlustig
  • Offen für Ost-Europa
  • Unternehmer und Freiberufler
  • Remote Worker
  • Entsandte Angestellte in Führungspositionen
  • Aussteiger
  • Menschen mit Familie in Bulgarien
  • Rentner und Pensionäre

Vorteile

  • Niedrige Lebensmittelpreise
  • Niedrige Energiekosten
  • Niedrige Immobilienpreise (Miete/Kauf)
  • Sehr niedrige Steuern
  • Günstige geografische Lage
  • Gute Flugverbindungen
  • Unkomplizierter Auswanderung dank Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger
  • Effizientes Reisen durch Mitgliedschaft im Schengen-Raum (März 2024)

Steuern und Abgaben für natürliche Personen in Bulgarien

Art Steuer- und Abgabenbelastung Besteuerungsgrundlage
Einkommensteuer * 10% Erwerbseinkommen (selbständige und nicht selbständige Arbeit)
Sozialabgaben * 32,7 - 33,4% Erwerbseinkommen (selbständige und nicht selbständige Arbeit)
Umsatzsteuer (regulär) 20% Konsum (Jeglicher Konsum mit Ausnahme der ermäßigten und stark ermäßigten Güter und Dienstleistungen)
Umsatzsteuer (ermäßigt) 9% Konsum (Arzneimittel, medizinische Geräte, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, kulturelle Veranstalatungen, Hoteldienstleistungen)

* Selbständige können pauschal 25% vom Gewinn in Abzug bringen. Auf den verbleibenden Restbetrag fallen dann Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an. Die Sozialversicherungsbeiträge sind allerdings bei 3.750 BGN (ca. 1.916 EUR) gedeckelt.

Wohnsitznahme in Bulgarien

Damit Sie die örtlichen Bestimmungen zum Melderecht einhalten, möglichst schnell Anschluss in Bulgarien finden und kein Lehrgeld bezahlen müssen, geben Sie uns den Auftrag, Sie bei der Wohnsitznahme in Bulgarien zu unterstützen. 

Dadurch vermeiden Sie teure Fehler, Zeitverschwendung und unangenehme Erfahrungen. Wir kennen uns in Bulgarien und insbesondere in Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas bestens aus und lassen Sie von unserem Insiderwissen profitieren.

Immobilienmarkt

Der Immobilienmarkt in Bulgarien variiert von Ort zu Ort. Auf dem Land sind die Immobilienpreise naturgemäß niedriger, als in der Stadt. Auch von Stadt zu Stadt gibt es erhebliche Unterschiede. 

Die teuerste Stadt ist zweifelsfrei die Hauptstadt Sofia. Aber selbst in Sofia halten sich die Immobilienpreise im Vergleich zu großen, deutsche Städten im Rahmen. 

Damit Sie sich schnell einen Überblick über die aktuellen Preise und Lagen verschaffen können, empfehlen wir Ihnen unseren Relocation-Service in Anspruch zu nehmen und von unserem Immobilienmakler-Netzwerk zu profitieren.

Arbeitsvertrag

Wir erstellen im Rahmen der Firmengründung in Bulgarien auch einen gültigen, zweisprachigen Arbeitsvertrag, der den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht. Auch in Bulgarien existiert ein Arbeitszeitgesetz, sodass nur eine Vollzeittätigkeit pro Person möglich ist. Für Geschäftsführermandate bestehen Ausnahmen.

Voraussetzungen

Bei der Einwanderung nach Bulgarien gibt es zwei Personengruppen: EU-Bürger, die Niederlassungsfreiheit genießen und Bürger aus Drittstaaten. Das Verfahren für EU-Bürger ist vergleichsweise einfach, das Verfahren für Bürger aus Drittstaaten deutlich aufwändiger. Falls Sie nicht über eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihre individuellen Möglichkeiten mit Ihnen besprechen können. Für Bürger der Europäischen Union gilt:

  • Gültiger Mietvertrag
  • Gültiger Arbeitsvertrag
  • Korrekte Antragstellung
  • Terminvereinbarung mit der Immigrationsbehörde
  • Persönliche Wahrnehmung des Termins bei der Immigrationsbehörde

Ablauf

Nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben, Sie bei der Wohnsitzverlagerung bzw. Einwanderung nach Bulgarien professionell zu unterstützen, nimmt eine unserer qualifizierten Mitarbeiterinnen Kontakt mit Ihnen auf. 

Im nächsten Schritt fordern wir einige Dokumente von Ihnen an. Anschließend fertigen wir die notwendigen, individualisierten Vollmachten für Sie an, welche Sie uns unterschrieben und notariell beglaubigt zurücksenden. 

Wir reichen die Dokumente im korrekten Format bei der Immigrationsbehörde ein und vereinbaren die entsprechenden Termine.  Anschließend stimmen wir uns im Hinblick auf die Behördengänge ab.

Beim jeweiligen Termin erscheint stets auch eine unserer Mitarbeiterinnen und leistet Ihnen Gesellschaft, hilft bei Verständigungsproblemen mit wertvoller Übersetzungsarbeit und sorgt dafür, dass Sie zügig ans Ziel kommen.

Üblicherweise erhalten Sie innerhalb von wenigen Tagen das Certificate of Residence bzw. Lichna Karta.

Kosten und Auftragserteilung: Wohnsitz in Bulgarien

Damit Sie von Anfang an korrekt bei den bulgarischen Behörden registriert sind und sich um die Bürokratie keine Sorgen machen müssen.
Wohnsitz in Bulgarien
  • Zugang zu unserem Maklernetzwerk in Sofia
  • Vereinbarung sämtlicher Behördentermine
  • Polizeiliche Meldung
  • Beantragung persönlicher Steuernummer
  • Beantragung persönlicher Sozialversicherungsnummer
  • Certificate of Residence / Wohnsitzbescheinigung
  • Persönliche Begleitung durch unsere Mitarbeiterin
  • Wertvolle Informationen zu landesspezifischen Eigenheiten und Empfehlungen
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