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Auswandern nach Rumänien - Firmengründung in Rumänien

Die Firmengründung in Rumänien erfreut sich schon länger wachsender Beliebtheit. Das im Jahr 2018 eingeführte „Micro-Company Tax Regime“ trug sicher maßgeblich zu dieser Entwicklung bei. 

Seit der Einführung wurde es mehrfach reformiert und seit dem 1.1.2025 werden Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz in Höhe von < 60.000 EUR mit 1% und 60.000 – 250.000 EUR mit 3% auf den Umsatz besteuert. 

Der reguläre Körperschaftsteuersatz für Unternehmen, die die Bedingungen für Kleinstunternehmen nicht erfüllen, beträgt 16% und wird auf den erzielten Jahresgewinn erhoben.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines zu Rumänien

Rumänien ist ein Land, das im Norden an die Ukraine, die Republik Moldau, im Westen an Ungarn und Serbien, im Süden an Bulgarien und im Osten ans schwarze Meer grenzt. Die größeren Städte sind Bukarest, Cluj, Sibiu (Hermannstadt), Iasi, Timisoara und Constanta.

Eckdaten zu Rumänien

  • Seit 1.1.2007 Mitglied der Europäischen Union
  • Seit 29.03.2004 Mitglied der NATO
  • Ab 1.3.2024 Mitglied des Schengen-Raums (Luft- und Seeweg)
  • Amtssprache: Rumänisch
  • Hauptstadt: Bukarest
  • Staats- und Regierungsform: Semipräsidentielle Republik
  • Einwohnerzahl: 19 Millionen
  • Bruttoinlandsprodukt: 384 Milliarden (USD)
  • Internet TLD: .ro
  • Landeswährung: Rumänischer LEU (RON)
  • Landesvorwahl: +40

Eckdaten zum Steuersystem in Rumänien

  • Persönlicher Einkommensteuersatz: 10%
  • Sozialabgaben: 35%
  • Körperschaftsteuersatz: 1%, 3% und 16% (regulär)
  • Quellensteuer: 10% (Dividenden)
  • Umsatzsteuersatz: 19% (regulär), 9% (ermäßigt), 5% (stark ermäßigt)

Wichtige Entwicklungen

Ab sofort nur noch eine Micro-Company möglich

1% Körperschaftsteuer bei <60.000 EUR Jahresumsatz

3% Körperschaftsteuer bei <500.000 EUR Jahresumsatz

Einführung der e-Factura (Elektronische Rechnung)

Erhöhung des Mindestlohns auf rund 814 EUR (Brutto)

Beitritt zum Schengen-Raum

Firmengründung in Rumänien

Rumänien erfreut sich als Unternehmensstandort schon länger wachsender Beliebtheit. Das im Jahr 2018 eingeführte „Micro-Company Tax Regime“ trug sicher zu dieser Entwicklung bei. Falls Sie eine Firma in Rumänien gründen oder nach Rumänien auswandern möchten, dann können wir Ihnen dabei behilflich sein, Ihr Vorhaben in die Tat umzusetzen.

Seit der Einführung wurde es mehrfach reformiert und seit dem 1.1.2025 werden Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz in Höhe von < 60.000 EUR mit 1% und 60.000 – 250.000 EUR mit 3% auf der Grundlage des Umsatzes besteuert. Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt regulär 16% und wird auf den erzielten Gewinn erhoben.

Zielgruppe

Für wen eignet sich eine Firmengründung in Rumänien? Das kommt zunächst darauf an, was Ihr Geschäftsmodell ist und welche Ziele Sie verfolgen. Üblicherweise beauftragen uns Mandanten aus den folgenden Branchen und Personengruppen:

  • Marketing / Sales / Medien
  • Coaching / Speaker / Schriftsteller
  • IT / Programmierung
  • HR / Recruiting
  • Remote Worker
  • Handel
  • Produktion
  • Dienstleistungen
  • Logistik
  • Provisionsgeschäfte

 

Erfolgt die Firmengründung auch aus steuerlichen Gründen, dann lockt Rumänien natürlich mit dem Micro-Company Regime und einer Besteuerung von nur 1%, 3% oder 16% auf Firmenebene. Die Quellensteuer, welche bei Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften, wie der S.R.L. anfällt, beträgt lediglich 10%.

Vorteile

  • Niedriges Lohnniveau
  • Gut ausgebildete Workforce
  • Günstige Quadratmeterpreise
  • Niedrige Besteuerung von Micro-Companies
  • Günstige geografische Lage
  • Gute Logistik (Einige internationale Flughafen)
  • Mitglied der Europäischen Union
  • Mitglied im Schengen-Raum

Rechtsformen in Rumänien

Welche Rechtsformen existieren in Rumänien? Die gängigste Rechtsform für Kapitalgesellschaften ist zweifelsfrei die S.R.L., für Einzelunternehmer nennt sich die Rechtsform P.F.A. Steuerlich ist der P.F.A. Status uninteressant, da zur Einkommensteuer in Höhe von 10% zusätzlich weitere 35% Sozialabgaben anfallen.

Da die rumänische S.R.L. die häufigste Rechtsform unter den Kapitalgesellschaften ist, konzentriert sich der nachstehende Text im Folgenden vornehmlich auf die S.R.L.

Wesentliche Merkmale der rumänischen S.R.L.

  • Rechtsform: Juristische Person, die mit Eintragung im Handelsregister eigene Rechtspersönlichkeit erlangt
  • Anzahl der Gesellschafter: Min. ein Gesellschafter, Max. 50 Gesellschafter
  • Stammkapital: 200 RON
  • Haftung: Beschränkte Haftung der Gesellschafter in Höhe der Einlagen, die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen
  • Geschäftsführung: Mindestens eine natürlich Person
  • Buchführung: Es besteht Buchführungspflicht
  • Organe: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Aufsichtsrat (optional)

Micro-Company Regime in Rumänien

Das Micro-Company Regime soll Kleinstunternehmen (Mikrounternehmen) in Rumänien entlasten und insbesondere die Bürokratie und die Steuerzahllast reduzieren. Allerdings ist dieses besondere Steuerregime an bestimmte Bedingungen geknüpft: 

  • Bei der Gesellschaft muss es sich um eine in Rumänien gegründete Körperschaft (GmbH / S.R.L.) handeln 
  • Die Gesellschaft muss über einen, sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Angestellten in Rumänien verfügen
  • Der Jahresumsatz darf 250.000 EUR nicht überschreiten und auch im Vorjahr nicht überschritten haben
  • Der Micro-Company Status muss innerhalb von 30 Tagen nach Gründung der Gesellschaft beantragt werde

 

Wichtig: Erfüllen Sie eine dieser Bedingungen nicht (mehr), kommt es zur üblichen Regelbesteuerung. In der Folge findet der reguläre Körperschaftsteuersatz Anwendung. Er liegt aktuell bei 16% und wird auf den Gewinn erhoben.

Voraussetzungen

  • Straffreiheit in Rumänien
  • Steuerschuldenfreiheit in Rumänien
  • Volljährigkeit
  • Geschäftsfähigkeit

Ablauf

  1. Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen
  2. Auftragserteilung und Bezahlung über unsere Website
  3. Übersendung von Identitätsnachweis und Wohnsitznachweis
  4. Übersendung der von uns vorbereiteten und durch Sie unterschriebenen Vollmachten
  5. Firmengründung durch Vertretung per Vollmacht (Reservierung des Firmennamens, Erstellung des Gesellschaftsvertrags, Notartermin, Eintragung ins Handelsregister)
  6. Beantragung von Steuernummern
  7. Registrierung als Arbeitgeber zur Sozialversicherung
  8. Erstellung eines Geschäftsführervertrags
  9. Beantragung des Status als Micro-Company
  10. Einreichung zum Register für wirtschaftlich berechtigte Personen
  11. Beantragung der NIF (Steuernummer für nicht ortsansässige Personen, erforderlich für die Kontoeröffnung)
  12. Kontoeröffnung bei einer rumänischen Bank (erfordert persönliche Anwesenheit)

Firmengründung in Rumänien: Leistungsüberblick

  • Reservierung des Firmennamens
  • Registered-Address (12 Monate)
  • Registered-Agent (12 Monate)
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags
  • Erstellung sämtlicher Vollmachten
  • Vereinbarung des Notartermins
  • Wahrnehmung des Notartermins durch Vertretung per Vollmacht
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Beantragung der NIF für die Eröffnung eines Geschäftskontos
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Erstellung eines gültigen Geschäftsführervertrags
  • Anmeldung zur Sozialversicherung als Arbeitgeber
  • Eintragung ins Register für wirtschaftliche berechtigte Personen
  • Wertvolle Informationen rund um die S.R.L. und das Thema Steuern

Betreuung durch zugelassenen Steuerberater in Rumänien

Sobald Ihre S.R.L. ins Handelsregister eingetragen wurde, entfaltet sie Rechte und Pflichten, auch gegenüber den Fiskalbehörden. Damit Sie keine Frist verpassen und alles seine Ordnung hat, werden Sie durch einen erfahrenen und in Rumänien zugelassenen Steuerberater betreut. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Auswandern nach Rumänien

Wenn Sie nach Rumänien auswandern möchten, dann gilt es einiges zu beachten: Schließlich wollen Sie keine Zeit, Geld oder Nerven mit Experimenten verlieren und möglichst schnell an Ihr Ziel gelangen: Einen neuen Lebensabschnitt beginnen und in Ruhe Ihren Geschäften nachgehen.

Zielgruppe

Wer wandert nach Rumänien aus? In der Regel sind unsere Mandanten Menschen, die unterschiedliche Beweggründe für ihre Auswanderung nach Rumänien anführen:

  • Charme Osteuropas
  • Geografische Lage
  • Aufstrebende Wirtschaft
  • Neuanfang im Ausland
  • Romantische Beweggründe
  • Frust im Heimatland
  • Zugang zu Fachkräften
  • Niedrige Lebenshaltungskosten
  • Äußerst niedrige Steuern

Vorteile

  • Niedrige Lebensmittelpreise
  • Niedrige Energiekosten
  • Niedrige Immobilienpreise (Miete/Kauf)
  • Sehr niedrige Steuern
  • Günstige geografische Lage
  • Gute Flugverbindungen
  • Unkomplizierter Auswanderung dank Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger
  • Effizientes Reisen durch Mitgliedschaft im Schengen-Raum (März 2024)

Wohnsitznahme in Rumänien

Damit Sie die örtlichen Bestimmungen zum Melderecht einhalten, möglichst schnell Anschluss in Rumänien finden und kein Lehrgeld bezahlen müssen, geben Sie uns den Auftrag, Sie bei der Wohnsitznahme in Rumänien zu unterstützen. 

Dadurch vermeiden Sie teure Fehler, Zeitverschwendung und unangenehme Erfahrungen. Wir kennen uns in Rumänien und insbesondere in Bukarest bestens aus und lassen Sie von unserem Insiderwissen profitieren.

Immobilienmarkt in Rumänien

Der Immobilienmarkt in Rumänien variiert von Ort zu Ort. Auf dem Land sind die Immobilienpreise naturgemäß niedriger, als in der Stadt. Auch von Stadt zu Stadt gibt es erhebliche Unterschiede. 

Die teuerste Stadt ist zweifelsfrei die Hauptstadt Bukarest. Aber selbst in Bukarest halten sich die Immobilienpreise im Vergleich zu großen, deutsche Städten im Rahmen. 

Damit Sie sich schnell einen Überblick über die aktuellen Preise und Lagen verschaffen können, empfehlen wir Ihnen unseren Relocation-Service in Anspruch zu nehmen und von unserem Immobilienmakler-Netzwerk zu profitieren.

Arbeitsvertrag in Rumänien

Wir erstellen im Rahmen der Firmengründung in Rumänien auch einen gültigen, zweisprachigen Arbeitsvertrag, der den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht. Auch in Rumänien existiert ein Arbeitszeitgesetz, sodass nur eine Vollzeittätigkeit pro Person möglich ist. Für Geschäftsführermandate bestehen Ausnahmen.

Voraussetzungen

Bei der Einwanderung nach Rumänien gibt es zwei Personengruppen: EU-Bürger, die Niederlassungsfreiheit genießen und Bürger aus Drittstaaten. Das Verfahren für EU-Bürger ist vergleichsweise einfach, das Verfahren für Bürger aus Drittstaaten deutlich aufwändiger. 

Falls Sie nicht über eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihre individuellen Möglichkeiten mit Ihnen besprechen können. Für Bürger der Europäischen Union gilt hingegen:

  • Gültiger Mietvertrag
  • Gültiger Arbeitsvertrag
  • Korrekte Antragstellung
  • Terminvereinbarung mit IGI (Inspectoratul General pentru Imigrari)
  • Persönliche Wahrnehmung des Termins bei der Immigrationsbehörde

Ablauf

Nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben, Sie bei der Wohnsitzverlagerung bzw. Einwanderung nach Rumänien professionell zu unterstützen, nimmt eine unserer qualifizierten Mitarbeiterinnen Kontakt mit Ihnen auf. 

Im nächsten Schritt fordern wir einige Dokumente von Ihnen an. Anschließend fertigen wir die notwendigen, individualisierten Vollmachten für Sie an, welche Sie uns unterschrieben und notariell beglaubigt zurücksenden. 

Wir reichen die Dokumente im korrekten Format bei der Immigrationsbehörde ein und vereinbaren die entsprechenden Termine.  Anschließend stimmen wir uns im Hinblick auf die Behördengänge ab.

Beim jeweiligen Termin erscheint stets auch eine unserer Mitarbeiterinnen und leistet Ihnen Gesellschaft, hilft bei Verständigungsproblemen mit wertvoller Übersetzungsarbeit und sorgt dafür, dass Sie zügig ans Ziel kommen.

Üblicherweise erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden das Certificate of Residence bzw. Certificat de Inregistrare.

Wohnsitz in Rumänien: Leistungsüberblick

  • Zugang zu unserem Maklernetzwerk in Bukarest
  • Vereinbarung sämtlicher Behördentermine
  • Polizeiliche Meldung
  • Beantragung persönlicher Steuernummer
  • Beantragung persönlicher Sozialversicherungsnummer
  • Certificate of Residence / Wohnsitzbescheinigung
  • Notwendiges ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Persönliche Begleitung durch unsere Mitarbeiterin
  • Wertvolle Informationen zu landesspezifischen Eigenheiten und Empfehlungen

Von hunderten Mandanten für "Sehr Gut" befunden

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